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Erschienen in duz – Deutsche Universitätszeitung vom 16.11.2012 (duz MAGAZIN 12/2012).. Wer im Wettbewerb um Spitzenkräfte in der Wissenschaft mithalten will, braucht attraktive Angebote. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz eröffnet den außeruniversitären Forschungseinrichtungen dazu neue Möglichkeiten. Sie dürfen künftig Gehaltszulagen aus privat erwirtschafteten Einnahmen zahlen. Ein Beitrag von Alexandra Straush.
Quellen: