Noch keine Bewertungen vorhanden

Die Beschäftigungsverhältnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst der Länder richten sich – mit Ausnahme von Hessen und Berlin – seit dem 1.11.2006 nach dem TV -L. Erste Tariferhöhungen sind erfolgt, die Umsetzung der Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach § 40 TV -L verläuft schleppend. Was regelt der TV-L und welche Potenziale birgt er?
Quellen: