
| Veranstalter: | Hochschulübergreifende Weiterbildung | ||
| Ort: | Hannover | ||
| Start: |
04.06.15
10:00
Uhr |
Ende: |
04.06.15
17:00
Uhr |
Der zum 1. Juli 2014 in Kraft getretene Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation enthält einige für Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen überraschende Neuerungen.
In diesem Workshop werden die wichtigsten Neuerungen im F&E-Beihilfebereich dargestellt, ein Gesamtüberblick gegeben und die in der Praxis bei der Umsetzung auftretenden zahlreichen Fragen diskutiert.
Schwerpunkt ist die 20%-Klausel, die Einordnung von Fortbildungsmaßnahmen, die Definition des angemessenen Entgeltes (Marktpreis, Gewinnspanne und Fremdvergleichsgrundsatz), Definition Kooperationsvorhaben und Einordnung von Forschungsdienstleistungen an Unternehmen.
Darüber hinaus werden Fragestellungen der Teilnehmer/innen erörtert, die bei der Entwicklung von Konzepten zur Hochschulkostenrechnung und der Einführung bzw. Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung entstanden sind. Gemeinsam werden Lösungen entwickelt. Dabei profitieren die Teilnehmenden von den Projekterfahrungen anderer Hochschulen.
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