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Prüfungsordnungen halten manches Mal Überraschungen für den Prüfer parat. Da geht es um absolute und relative Bestehensgrenzen und um vorgegebene Benotungen, die dem Autor dieses Beitrags wenig einleuchten. Das Verhältnis von „Schweregrad der Prüfung“ und „Leistungsvermögen der Prüflinge“ scheint aus der Balance.
Quellen: