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Wenn eine Wissenschaftlerin bzw. ein Wissenschaftler zugleich in eine W2- oder W3-Professur an einer Hochschule und in eine Leitungs- oder Forschungsposition an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung (AUF) berufen wird, spricht man von einer „Gemeinsamen Berufung“. Hauptsächlich wird sie als Beurlaubungs-, Erstattungs- oder Nebentätigkeitsmodell praktiziert. Die RWTH Aachen nutzt dieses Instrument seit vielen Jahren, um mit den AUFs zusammenzuarbeiten. Wie funktioniert eine „Gemeinsame Berufung“, gehen dabei beide Seiten als Gewinner hervor? Fragen an den Rektor der RWTH Aachen.
Quellen: