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Eingestellt: 13.11.18 | Erstellt: 02.11.18
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Mit einem Bein im Knast

Für Fördermittel von Bund, Ländern, Kommunen und Europäischer Union gelten strenge Regeln. Wer gegen sie verstößt, muss nicht nur mit Rückforderungen rechnen – sondern im Extremfall sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen.

Von Dr. André-M. Szesny, LL.M., auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück

Quellen:
Erschienen in duz Wissenschaft & Management, Ausgabe 9/2018, S. 18-21, www.wissenschaft-und-management.de
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Angelika Fritsche
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