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Welche Rolle sollten Kanzlerinnen und Kanzler im Organisationsgefüge autonomer werdender Hochschulen spielen? Neue Impulse zur Beantwortung dieser Frage könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
liefern, auch wenn dies zunächst nur eine Regelung des Brandenburgischen Hochschulrechts betrifft.
Von Professor Ulf Pallme König, Vorsitzender des Vereins zur Förderung des deutschen & inter -
nationalen Wissenschaftsrechts und Kanzler a.D. der Universität Düsseldorf