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Eingestellt: 01.03.21 | Besuche: 611

22/2021 Akademischer Rat/Akademische Rätin auf Lebenszeit „Pädagogik und Didaktik des Sachunterrichts“ an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät

Kontakt: Prof. Dr. Sandra Tänzer
Ort: 99089 Erfurt
Web: https://www.uni-erfurt.de/universitaet/arbeiten-an-der-universitaet/stellenaussc… Bewerbungsfrist: 15.03.21

Kennziffer 22/2021

An der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt, Professur für Pädagogik und Didaktik des Sachunterrichts ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Akademischer Rat/Akademische Rätin auf Lebenszeit „Pädagogik und Didaktik des Sachunterrichts“
Besoldungsgruppe A 13 ThürBesG (100 %)

Aufgabengebiet
Das Aufgabengebiet umfasst Dienstleistungen in der Lehre (14 LVS) im Fach Sachunterricht und seine Didaktik innerhalb des Bachelor-Studiengangs „Primare und Elementare Bildung“ und des Master-Studiengangs „Master of Education Grundschule“, in der Forschung im Bereich Didaktik des Sachunterrichts sowie in der akademischen Selbstverwaltung.

Anforderungen
Von den Bewerber*innen werden erwartet:

  • ein mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem Lehramtsstudiengang mit Bezug zum sozialwissenschaftlichen und historischen Bereich des Sachunterrichts sowie das zweite Staatsexamen
  • eine abgeschlossene Promotion
  • langjährige akademische Lehrerfahrungen im Bereich der Grundschullehrer*innenausbildung
  • Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung
  • Organisationskompetenzen, Teamfähigkeit und hohe Selbstständigkeit bei der Aufgabenbearbeitung

Anmerkungen
Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis. Es gilt § 91 Abs. 6 ThürHG; danach ist die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nur nach einer Bewährung im Beamtenverhältnis auf Probe zulässig.

Neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen sind zusätzlich die Einstellungsvoraussetzungen nach § 91 Abs. 5 ThürHG zu erfüllen.

Die Universität Erfurt engagiert sich für Diversität und Geschlechtergerechtigkeit. Sie ist als „familiengerechte hochschule“ auditiert und hat im Professorinnenprogramm das Prädikat „Gleichstellung ausgezeichnet“ erhalten. Männer sind in diesem Bereich unterrepräsentiert und werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen sowie diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung bevorzugt eingestellt.

Die Universität Erfurt fördert die Vereinbarkeit von Karriere und Familie und bietet flexible Arbeitszeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten an sowie im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements eine Reihe von Gesundheits- und Präventionsangeboten.

Bewerbung/Frist
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Urkunden, Schriften- und Lehrveranstaltungsverzeichnis) senden Sie bitte ausschließlich in Papierform unter Angabe der Kennziffer bis zum 15.03.2021 an:
Universität Erfurt • Erziehungswissenschaftliche Fakultät • Professur für Pädagogik und Didaktik des Sachunterrichts • Prof. Dr. Sandra Tänzer Postfach 90 02 21 • 99105 Erfurt

Hinweise zum Datenschutz
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber o. g. Stelle(n) schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Die weiteren Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt („Datenschutzhinweise für Bewerber*innen“) auf unseren Internetseiten unter https://www.uni-erfurt.de/universitaet/arbeiten-an-der-universitaet/stellenausschreibungen.

Hinweis zur Kostenübernahme
Aus Kostengründen bitten wir darum, die Unterlagen in Kopie zu übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden.

Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht durch die Universität Erfurt übernommen.

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