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Stellenangebot
Eingestellt: 04.09.24 | Besuche: 344

Kanzler*in

Kontakt: hochschulrat@hfm-weimar.de
Ort: 99406 Weimar
Web: - Bewerbungsfrist: 09.10.24

An der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Kanzler*in

zu besetzen. Die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet. Eine Wiederwahl ist möglich.

Aufgaben und dienstrechtliche Stellung der*des Kanzlers*in sowie das Verfahren der Findung, Wahl und Ernennung werden durch § 32 Thüringer Hochschulgesetz sowie §12 der Grundordnung der Hochschule bestimmt.

Es wird erwartet, dass der*die Kanzler*in einen Wohnsitz in der Region nimmt.

Die Wahrnehmung der Funktion erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit oder befristeten Angestelltenverhältnis und wird nach Besoldungsgruppe W2 des Thüringer Besoldungsgesetzes (ThürBesG) zuzüglich eines Funktionsleistungsbezugs vergütet.

Die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar ist eine eigenständige Musikhochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht. Sie gehört zu den ältesten Musikhochschulen Deutschlands und kann sich damit auf entsprechende Traditionen exzellenter Ausbildung beziehen. Die Hochschule versteht sich als eine internationale universitäre Ausbildungsstätte und Forschungseinrichtung. Sie ist tief verwurzelt in der europäischen Musiktradition und zu Hause in der bedeutenden Kulturstadt Weimar. Wir suchen Antworten auf die zentralen Fragen von Kunst, Kultur und Gesellschaft. Deshalb sind Innovation, Neugier und Offenheit Maßstab unseres Handelns, die eine Traditions- und Gegenwartsreflektion und entsprechende Verantwortung miteinschließen. Für uns gehören musikalische Bildung und Persönlichkeitsbildung untrennbar zusammen. Dabei sind die Gleichstellung der Geschlechter und die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eine Selbstverständlichkeit. Wir verstehen uns als Verantwortungsgemeinschaft und tragen diese Haltung in die Gesellschaft. Lehrende, Studierende und Mitarbeitende in Verwaltung und Technik lernen von- und miteinander und befördern damit ein kommunikatives und gesundes Arbeitsklima. In unserer vielfältig geprägten Hochschulgemeinschaft begegnen wir uns mit Respekt und Wertschätzung.

Gleichzeitig ist dem gegenwärtig verantwortlichen Präsidium daran gelegen, durch Initiierung zeitgemäßer Reformen die Bedeutung sowohl künstlerischer, künstlerisch-pädagogischer als auch künstlerisch-wissenschaftlicher Ausbildung sowie in der Hochschulverwaltung zukunftsgerecht zu reflektieren und zu sichern.

In diesem Zusammenhang suchen wir eine Persönlichkeit, die diesen komplexen Ansprüchen als Kanzler*in mit eigenen Erfahrungen zeitgemäßer Verwaltungsverantwortung nachweislich entspricht und auch in der Lage ist, die Etablierung modernen Wissenschaftsmanagements zu verantworten.

Gemäß § 32 Abs. 5 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) setzt die Wahl als Kanzler*in in Thüringen voraus:

  • abgeschlossene Hochschulausbildung,
  • mehrjährige verantwortliche berufliche Tätigkeit in Wissenschaft, Kunst und Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege,
  • insbesondere fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse,
  • Erfahrungen in der Personalführung, die durch mehrjährige berufliche Tätigkeit nachzuweisen ist.

Erwartet werden:

  • Erfahrungen als ergebnis- und teamorientierte Führungspersönlichkeit, Organisationskompetenz, Entscheidungsbereitschaft, Verhandlungsgeschick, strategische Fähigkeiten und Kommunikationsstärke,
  • motivierende Personalführungskompetenz mit der Fähigkeit zu möglichst empathischer und wertschätzender Kommunikation mit allen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule sowie in der Hochschulleitung,
  • Erfahrungen in der Weiterentwicklung dienstleistungsorientierter Verwaltungspraxis,
  • Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Recht des Öffentlichen Dienstes, im Haushaltsrecht sowie Verhandlungsgeschick und ein souveräner Umgang mit Entscheidungsträgern in Politik und Gesellschaft,
  • hohe Belastbarkeit, effektives Zeitmanagement, Engagement, soziale Kompetenz, innovatives Denken sowie Teamfähigkeit,
  • Erfahrungen in Liegenschaftsangelegenheiten.

Vorausgesetzt werden:

  • sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise in der deutschen Sprache,
  • sichere Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift.

Gesucht wird:

  • eine Persönlichkeit, die bereit und in der Lage ist, die Ansprüche und Diskursverständnisse an einer Musikhochschule respektvoll und bedacht zu moderieren.

Der*die Kanzler*in wird von der Hochschulversammlung für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. Zur Vorbereitung der Wahl wird eine Findungskommission unter Vorsitz des Hochschulratsvorsitzenden eingesetzt.

Ihre Bewerbung mit den üblichen, aussagekräftigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs, Zeugnisse sowie ggf. vorhandene Nachweise der geforderten Kompetenzen) richten Sie bitte bis zum 09.10.2024 unter der Kennziffer 14/2024 ausschließlich per E-Mail vorzugsweise als Gesamt-PDF an den Vorsitzenden des Hochschulrats der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar (hochschulrat@hfm-weimar.de).

Da der verschlüsselte Empfang Ihrer E-Mail seitens der Hochschule nicht gewährleistet werden kann, empfehlen wir Ihnen – neben der Verwendung einer Transportverschlüsselung –, die Bewerbungsunterlagen per verschlüsselter PDF-Datei unter Benutzung der o. g. Kennziffer (14/2024) als Passwort zu versenden. Dieses Verfahren kann die Vertraulichkeit der Inhalte für diesen Übertragungsweg zwar nicht sicherstellen, aber deutlich erhöhen. Bei der elektronischen Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen gilt Ihre Zustimmung als erteilt, die E-Mail und deren Anhänge auf schädliche Codes, Viren und Spams zu überprüfen, die erforderlichen Daten elektronisch zu verarbeiten und vorübergehend zu speichern sowie den weiteren Schriftverkehr (unverschlüsselt) per E-Mail zu führen.

Für weitere Informationen steht Ihnen der Vorsitzende des Hochschulrats Dr. Rüdiger Nolte zur Verfügung.

Die Datenschutzerklärung für Bewerber*innen nach Art. 13 DSGVO können Sie unter https://www.hfm-weimar.de/mitarbeiten/stellen-und-ausschreibungen einsehen.

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