Sie sind hier

Stellenangebot
Eingestellt: 25.02.13 | Besuche: 1289

Universität Bayreuth: Präsident/in

Kontakt: Herr Dr. Stephan Bieri
Ort: -
Web: - Bewerbungsfrist: 31.03.13

An der Universität Bayreuth ist die Stelle der / des

 

Präsidentin / Präsidenten

 

neu zu besetzen.

 

Die Universität Bayreuth ist eine dynamische, forschungsorientierte Campus-Universität, die zukunftsfähige Bildung durch Wissenschaft und forschungsbasierte Lehre vermittelt. In hervorragend ausgewiesenen Fachdisziplinen und in strategisch ausgewählten Profilfeldern bietet die Universität Bayreuth Studentinnen und Studenten aus dem In- und Ausland beste Studienbedingungen; sie ist für Forscherinnen und Forscher aus der ganzen Welt attraktiv.

 

Dabei agiert die Universität Bayreuth offensiv im regionalen, nationalen und internationalen Wettbewerb und verfügt über eine fokussierte Internationalisierungsstrategie. Durch direkte, offene Kommunikation gelangen die Angehörigen der Universität Bayreuth zu tragfähigen Entscheidungen und einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen. Die Campusstruktur fördert die wissenschaftliche Kooperation, den Austausch unter Studierenden und Wissenschaftlern sowie die sachgerechte Unterstützung durch die Verwaltung.

 

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit hoher Führungs- und Organisationskompetenz sowie bildungs- und hochschulpolitischer Erfahrung. Von ihr werden Überzeugungskraft, Integrations- und Kooperationsfähigkeit erwartet. Zudem muss sie nach innen und außen wirksam kommunizieren können.

 

Zur Präsidentin oder zum Präsidenten kann bestellt werden, wer der Hochschule als Professorin oder als Professor angehört oder eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist (Art. 21 Abs. 2 BayHSchG). Die Amtszeit beträgt sechs Jahre; einmalige Wiederwahl ist zulässig.

 

Die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Präsidentin / des Präsidenten ergeben sich aus den Art. 20 ff. des Bayerischen Hochschulgesetzes und der Grundordnung der Universität Bayreuth vom 25. 6. 2007. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 3 Abs. 7 der Grundordnung.

 

Die Präsidentin / Der Präsident der Universität Bayreuth erhält gemäß des Bayerischen Besoldungsgesetzes als Besoldung ein Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3, Funktions-Leistungsbezüge, die der Bedeutung des Amtes entsprechen und gegebenenfalls einen Familienzuschlag.

 

Die Universität Bayreuth strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in leitenden Positionen an und bittet deshalb Frauen nachdrücklich um ihre Bewerbung.

 

Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen und konzeptionellen Vorstellungen sind bis zum 31. 3. 2013 an den

Vorsitzenden des Hochschulrates der Universität Bayreuth,

Dr. Stephan Bieri,

Universitätsstraße 30,

95447 Bayreuth,

 

zu richten.

    Keine Inhalte
Zum Kommentieren bitte einloggen.
Keine Inhalte