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Forenthema: Prüfungsaufsicht

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Prüfungsaufsicht

Liebe AG-Mitglieder,

ich habe ein paar Fragen zur Prüfungsaufsicht - ein Randthema, das nicht direkt den Arbeitskreis betrifft:

1) Nach welchen rechtlichen Grundlagen müssen die Lehrenden ihre Klausuraufsichten selbst durchführen? (Bestandteil Deputat?) - Wahrscheinlich gibt es hier je Bundesland andere Regeln, die aber als Tendenz für mich als Niedersächsin ebenfalls interessant sind.

2) Welche Regelungen wurden im Verhinderungsfall durch die Hochschule/Fakultät getroffen, Aufsicht durch MTVs, wissenschaftliche Mitarbeiter?

Viele Grüße und Dankeschön

Annika (Morgret)