Liebe AG-Mitglieder,
ich habe ein paar Fragen zur Prüfungsaufsicht - ein Randthema, das nicht direkt den Arbeitskreis betrifft:
1) Nach welchen rechtlichen Grundlagen müssen die Lehrenden ihre Klausuraufsichten selbst durchführen? (Bestandteil Deputat?) - Wahrscheinlich gibt es hier je Bundesland andere Regeln, die aber als Tendenz für mich als Niedersächsin ebenfalls interessant sind.
2) Welche Regelungen wurden im Verhinderungsfall durch die Hochschule/Fakultät getroffen, Aufsicht durch MTVs, wissenschaftliche Mitarbeiter?
Viele Grüße und Dankeschön
Annika (Morgret)