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Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz wird an Hochschulen häufig auch mit einem Verweis auf den Beamtenstatus der Professorengruppe in Zweifel gezogen. Dabei kann diese Übertragung auf vorhersehbare und gerichtsfeste Befugnisse gestützt werden - im Beitrag anhand des Berliner Hochschulrechts erläutert.
Quellen:
Wahl und Abwahl von Hochschulleitungen
Prof. Dr. Klaus HerrmannVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz bei Berufungsvereinbarungen
Prof. Dr. Klaus HerrmannJa, aber... - Klarstellungen aus Karlsruhe zur Akkreditieren von...
Prof. Dr. Klaus Herrmann