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Eingestellt: 04.03.24 | Erstellt:
04.03.24 | Besuche: 459
Vor dem Hintergrund des gewalttätigen Angriffs auf einen jüdischen Studenten an der Freien Universität Berlin stellt sich die Frage, welche Sanktionsmöglichkeiten den Hochschulen in solchen Fällen zur Verfügung stehen. Ein Blick in die Rechtsprechung der Bundesländer.
Rechtsanwalt Professor Klaus Herrmann ist Partner der Kanzlei DOMBERT Rechtsanwälte in Potsdam und Düsseldorf. Er berät Hochschulen zu organisations-, dienst- und wissenschaftsrechtlichen Fragen.
Quellen:Erschienen in Forschung & Lehre 3-2024
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F&L3-24_Ordnungsrecht_an_Hochschulen_Herrmann.pdf
114.73 KB | 04.03.24 ( )
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