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Joachim D. Weber kommt über eine Rekapitulation der Entwicklung des Kapazitätsrechts zu der Einschätzung, dass die bisherigen Änderungen des Kapazitätsrechts nicht zu einer wettbewerblichen Flexibilität für die Hochschulen geführt haben. Solange den Hochschulen keine „kapazitätsneutralen Drittmittel“ zur Verfügung stehen, werde es keine Qualitätsverbesserung der Lehre bzw. bei den Betreuungsrelationen geben. In diesem Sinne plädiert er für die Koppelung der staatlich finanzierten Ausbildungskapazität an die aus Sicht des Faches notwendige Qualitätsverbesserung.
Quellen:
Kapazitätsrecht. Quantität und Gleichheit versus Qualität und Wettbewerb
Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht und Nachhaltigkeit Joachim Weber