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Eingestellt: 29.01.14 | Erstellt: 15.01.14
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„Sich einen Namen machen“ - Kriterien für die Namensgebung von Hochschulen

Es gibt sie noch, die schlichten Hochschulnamen: „Universität Bielefeld“, „Universität Siegen“, „Fachhochschule Köln“. Vielen Hochschulen reicht das Wort „Universität“ bzw. „Fachhochschule“ in Verbindung mit dem Ortsnamen völlig aus. Auf den ersten Blick scheint dies auch legitim zu sein, denn in der Tat ist der gesetzlich geschützte und positiv assoziierte Begriff der „Hochschule“ oder „Universität“ allein schon Gold wert – er steht für grundsätzlich hohes Ansehen der betreffenden Institution. Aber eine Hochschule hat Vorteile, wenn sie besser als andere ihre Positionierung deutlich macht und die Einzigartigkeit des Hochschulprofils bereits mit Hilfe ihres Namens transportiert. In den letzten Jahren haben daher mehrere Dutzend Hochschulen einen Namenswechsel initiiert, um ihr Profil deutlicher werden zu lassen und auch im Hochschulnamen selbstbewusst ihre Positionierung auszudrücken. Sind alle Namenswechsel geglückt? Nach welchen Kriterien lässt sich ein Hochschulname bewerten, wie kann man alternative Hochschulnamen gegeneinander abwägen? Was ist bei der Umbenennung zu beachten?

Quellen:
CHE Arbeitspapier Nr. 170
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    CHE_AP_170_Hochschulnamen.pdf
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