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Noch immer beklagen ProfessorInnen, dass die Berufungszusagen und -vereinbarungen von Hochschulen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden. Der Beitrag zeigt auf, dass und auf welchem Wege Rechtsschutz zur Durchsetzung der Zusagen und Vereinbarungen ergriffen werden kann.
Quellen:
Ja, aber... - Klarstellungen aus Karlsruhe zur Akkreditieren von...
Prof. Dr. Klaus HerrmannLeistungsbewertungen und Qualifikationsentscheidungen bei Professuren...
Prof. Dr. Klaus HerrmannPromotionsrecht der Fachhochschulen - Gefährdung der Wissenschaft?
Prof. Dr. Klaus Herrmann