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W1 im Überblick beim Bund und in den Ländern: Seit der Föderalismusreform wird auch die Besoldung der
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren durch die einzelnen Besoldungsordnungen der Länder und
beim Bund geregelt. Die folgende Überblicks-Tabelle zeigt zunächst einmal die Höhe der einzelnen Grundgehälter. Hier wird schon deutlich, dass die Höhe je nach Dienstherr differiert und – vergleichbar
mit den W2- und W3-Grundgehältern - auch bei den W1-Grundgehältern ein Süd-Nord-Gefälle entstanden ist.