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Das Berufungsverfahren ist in besonderer Weise mit der Wissenschaftsfreiheit und dem sich daraus ergebenden Grundrecht der Bewerberinnen und Bewerber auf eine Professur verbunden. Sachfremde Einflüsse bei der Listenerstellung sind unzulässig. Der Verfasser analysiert die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung.
Professor Dr. Dirk Böhmann ist Rechtsanwalt, Justitiar für Medizin- und Arbeitsrecht im Deutschen Hochschulverband und Honorarprofessor der Universität Bonn.
Quellen: