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Die Einrichtung eines Berufungsbeauftragten oder eines Berichterstatters der Hochschulleitung in Berufungsverfahren ist ein relativ neues Modell. Kritiker sehen in dieser Funktion ein Misstrauen der Hochschulpolitik oder auch der Hochschulleitung gegenüber den Fakultäten. Befürworter der Kategorie betonen hingegen die Notwendigkeit der Verzahnung zentraler Strategien und Aspekte wie „Qualitätssicherung“ mit dem Berufungsgeschäft.
Quellen: