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Im Zuge der Debatte um fragwürdige Organtransplantationen und an Operationszahlen gekoppelte Bonizahlungen hat der Deutsche Bundestag erstmals einen gesetzlichen Ordnungsrahmen für chefärztliche Zielvereinbarungen verabschiedet. Ob dieser aber geeignet ist, die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen bei der Patientenbehandlung zu sichern und damit die Chefarztvergütung auf berufsethisch sichere Füße zu stellen, muss bezweifelt werden.
Quellen: