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Die Novellierungen der W-Besoldung in den Ländern im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der hessischen W2-Besoldung haben vielfältige Fragen nach sich gezogen. Als eine davon hat sich der länderübergreifende Wechsel herausgestellt, wenn dieser vor dem Zeitpunkt der Novellierung der W-Besoldung beim ehemaligen Dienstherrn erfolgte. In solchen Fällen können rückwirkende Ansprüche bestehen.
Quellen: