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Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ist nicht die einzige Rechtsgrundlage für eine befristete Beschäftigung an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt grundlegend die Befristung von Arbeitsverhältnissen in Deutschland. Wann kommt eine Befristung nach dem TzBfG für das wissenschaftliche und künstlerische Personal in Frage?
Quellen: