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Eingestellt: 06.02.18 | Erstellt: 01.01.18
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Das „andere Befristungsrecht“ - Zum Verhältnis der Befristung nach dem WissZeitVG und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ist nicht die einzige Rechtsgrundlage für eine befristete Beschäftigung an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt grundlegend die Befristung von Arbeitsverhältnissen in Deutschland. Wann kommt eine Befristung nach dem TzBfG für das wissenschaftliche und künstlerische Personal in Frage?

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 1/18
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    1801_WIMO_Das „andere Befristungsrecht“_ADAM.pdf
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Dr. Vanessa Adam
Deutscher Hochschulverband (DHV)

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