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Ab dem 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung endgültig in Kraft, die Umsetzungsfrist endet. In Deutschland wurde das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend neu gefasst. Damit kommen auch erhebliche Änderungen auf die Hochschulen zu, die sich nun schleunigst damit auseinandersetzen müssen.
Von Johannes Fritsche
Quellen: