
| Kontakt: | Ludwig-Maximilians-Universität München, Ref. VIII.5 - Transfer, Geschwister-Scholl-Platz 1 | ||
| Ort: | 80539 München | ||
| Web: | - | Bewerbungsfrist: | 24.04.22 |
Die Ludwig-Maximilians-Universität München ist eine der größten und renommiertesten Universitäten Deutschlands. Das Dezernat VIII – Strategie, Forschung, Wissenschaftlicher Nachwuchs der Zentralen Universitätsverwaltung sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Referat VIII.5 – Transfer eine / einen
Patent- und Lizenzmanagerin / Patent- und Lizenzmanager (m/w/d)
Das Referat Transfer berät und unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der LMU bei der Verwertung von Forschungsergebnissen. Dies erfolgt durch Kooperationen mit Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft sowie durch Patente und Ausgründungen. Das Team Intellectual Property Management unterstützt den Transferprozess durch die Patentierung und Verwertung von Erfindungen gemäß Umsetzung der IP Agenda der LMU.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit mit guten Weiterbildungsmöglichkeiten. Ihr Arbeitsplatz befindet sich in zentraler Lage in München und ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Stelle ist zunächst befristet auf zwei Jahre; eine Entfristung wird angestrebt. Die Eingruppierung erfolgt nach TV-L E 13. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist uns wichtig: Neben flexiblen Arbeitszeiten bieten wir auch die Möglichkeit zu Teilzeit und mobilem Arbeiten. Schwerbehinderte Personen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 24.4.2022 über unser Bewerbungsportal ein.
Für Rückfragen steht Ihnen die Teamleitung IPM, Dr. Andrea Friedrich, Tel. 089/2180-72221, E-Mail patente@lmu.de, zur Verfügung.
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Vor zehn Jahren wurde das Arbeitnehmererfindungsgesetz weitreichend geändert. Die Gesetzesänderung hatte insbesondere weitreichende Konsequenzen für die Hochschullehrenden, die bis dato das sogenannte „Hochschullehrer-Privileg“ genossen. Seit 2002 müssen nun Erfindungen, die von den Hochschullehrenden im Rahmen ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit gemacht werden, der Hochschule gemeldet werden. Bei dieser liegt dann das Recht zur Verwertung und ggf. zur Anmeldung zum Patent. Im Rahmen des CHE Hochschulrankings ist es möglich, Erfindungsmeldungen innerhalb der Naturwissenschaften für einen Neun-Jahres-Zeitraum zu betrachten. In den Ingenieurwissenschaften liegen Daten für einen Zeitraum von sechs Jahren vor. Damit ist die Entwicklung der Erfindungsmeldungen über den Zeitraum seit Abschaffung des Hochschullehrer-Privilegs bis heute nachvollziehbar.
Quellen:Die vor einigen Jahren neu ins Leben gerufenen Patentverwertungsagenturen (PVA) sollen die Erfindungen der Hochschulen vermarkten. Wie gut funktioniert das?
Quellen:Vor der Novellierung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes (ArbEG) konnten Wissenschaftler selbst über die Patentierung und Verwertung ihrer Erfindungen entscheiden. Sie waren die Inhaber der angemeldeten Patente und konnten über die Einnahmen aus den Erfindungen verfügen. Seit 2002 sind Erfindungen grundsätzlich der Hochschule zu melden. Die Hochschule kann nun entscheiden, ob das Recht an der Erfindung auf sie übergeleitet werden soll oder ob es freigegeben wird. Ein Interview mit einem Hochschullehrer und Erfinder.
Quellen: