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Web: | - | Bewerbungsfrist: | 15.05.13 |
Das Land Brandenburg errichtet zum 1. Juli 2013 die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg.
Für deren Leitung wird eine Gründungspräsidentin / ein Gründungspräsident gesucht.
Die neue Universität vereint die Stärken der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH). Sie ist mit 10.000 Studierenden die zweitgrößte Hochschule im Land Brandenburg und die einzige Technische Universität des Landes.
Die Aufgabe der Gründungspräsidentin / des Gründungspräsidenten besteht darin, die Hochschule zu einem zukunftsfähigen Profil mit den Schwerpunkten „Energie – Umwelt – Mensch“ entsprechend den Zielsetzungen der Hochschulentwicklung des Landes Brandenburg zu führen. In der Gründungsphase sind die organisatorischen Grundeinheiten, die Studien- und Fächerstruktur, die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen sowie die Hochschulverwaltung nach Maßgabe des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz neu zu ordnen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die an entscheidender Stelle die Wissenschaftsregion Lausitz gestaltet und sich mit einem hohen Maß an Motivation den Herausforderungen des Amtes stellt. Zur Gründungspräsidentin oder zum Gründungspräsidenten kann bestellt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist. Sie oder er soll nicht Mitglied oder Angehörige oder Angehöriger der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus oder der Hochschule Lausitz (FH) sein.
Die Gründungspräsidentin / der Gründungspräsident wird auf Vorschlag einer Findungskommission durch das für die Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung im Einvernehmen mit dem erweiterten Gründungssenat der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg bestellt.
Erwartet wird, dass die Gründungspräsidentin / der Gründungspräsident ihr/sein Amt im Laufe des Wintersemesters 2013/14 antritt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Beschäftigung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit oder in einem entsprechend befristeten Angestelltenverhältnis. Eine anschließende Übernahme in den Landesdienst ist möglich. Die Vergütung bzw. Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe W3 zuzüglich Funktions-Leistungsbezügen in Höhe von 44 % des Grundgehalts. Bei Gewinnung einer Bewerberin oder eines Bewerbers, deren oder dessen Eignung in herausragender Weise nachgewiesen ist und deren oder dessen Gewinnung die Bedeutung der Hochschule hebt, kann auf Antrag des erweiterten Gründungssenats und nach Zustimmung des für die Hochschulen zuständigen Mitglieds der Landesregierung abweichend auch ein höherer Funktionsleistungsbezug gewährt werden. Es wird gebeten, diesbezügliche Gehaltsvorstellungen gegebenenfalls in das Bewerbungsschreiben aufzunehmen.
Näheres zu den Aufgaben der Gründungspräsidentin / des Gründungspräsidenten, zum Bestellungsverfahren und zu ihrer/seiner Rechtsstellung ergeben sich aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz sowie aus § 63 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des § 7 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15.05.2013 an den Vorsitzenden der Findungskommission:
Herrn Staatssekretär Martin Gorholt
Stichwort: Gründungspräsident/in
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Dortustraße 36
14467 Potsdam
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
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AusschreibungstextBTUCGrndungsprsidentoderprsidentin.pdf
60.55 KB | 27.05.14 ( )
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