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Eingestellt: 19.11.14 | Besuche: 3094

Deutsch-Französischen Hochschule (DFH): Französische/r Vizepräsident/in (und spätere/r Präsident/in)

Kontakt: Dr. Jochen Hellmann, Tel.: +49 (0) 681 938 12 103 oder per E-Mail: hellmann@dfh-ufa.org
Ort: 66121 Saarbrücken
Web: http://dfh-ufa.org Bewerbungsfrist: 15.01.15

Bei der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) ist zum 01.01.2016 das Amt des/der

Französischen Vizepräsidenten/in
(und späteren Präsidenten/in)

zu besetzen. Der/die französische Vizepräsident/in wird nach jetzigem Zeitplan zum 01.01.2017 turnusgemäß das Amt des/der Präsident/in übernehmen und für zwei Jahre als Präsident/in amtieren. Zum 01.01.2019 wird er/sie erneut für ein Jahr das Amt des Vizepräsidenten übernehmen. Das Gesamtmandat beträgt vier Jahre.

Zusammen mit dem/der deutschen Präsidenten/in bildet der/die französische Vizepräsident/in das Präsidium der DFH. Das Präsidium wird von den Mitgliedshochschulen der DFH auf Vorschlag des Hochschulrats gewählt.

Die DFH ist ein Verbund von rund 170 Hochschulen aus Deutschland und Frankreich, die integrierte binationale und trinationale Studiengänge (über 160 Studiengänge, die zu einem Bachelor-, Master- oder Grande-Ecole-Abschluss bzw. Staatsexamen führen; darunter Kooperationen mit 11 verschiedenen Drittländern im Studienjahr 2014/15) und innovative Programme wie Doktorandenkollegs durchführen. Verwaltungssitz ist Saarbrücken.

Aufgabengebiet:

Gemäß dem Weimarer Abkommen unterstützt der/die Vizepräsident/in den/die Präsidenten/in bei der Umsetzung der Politik der DFH im Rahmen der Beschlüsse des Hochschulrats. Die Amtszeit des Präsidiums beträgt vier Jahre, einmalige Wiederwahl ist möglich. Nach außen wird die DFH vom/von der Präsidenten/in vertreten. Das Präsidium verfügt über ein Sekretariat, das von einem Generalsekretär geleitet wird.

Anforderungen:

Als französische/r Vizepräsident/in kann gewählt werden, wer

  • Aktivitäten als Hochschullehrer/in nachweisen kann und
  • über Erfahrungen in der Leitung einer Hochschule oder einer Hochschuleinrichtung sowie
  • über Erfahrungen in der Entwicklung internationaler Kooperationsvorhaben verfügt,
  • die Fähigkeit zur Entwicklung innovativer Ansätze und zum interkulturellen Management im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit besitzt,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrscht und
  • über gute Kenntnisse der deutschen und französischen Hochschulsysteme und deren institutionellem Umfeld verfügt.

Als Vizepräsident/in ist die Anwesenheit am Sitz der DFH in Saarbrücken an einem Tag pro Woche wünschenswert, als Präsident/in an zwei Tagen pro Woche. Die beiden Präsidiumsmitglieder erhalten von der DFH die Erstattung der Kosten für Reisen und Aufenthalte in Verbindung mit ihrer Tätigkeit sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Publikationsliste) werden erbeten bis zum 15. Januar 2015 (Posteingang) an die Vorsitzende des Wahlvorstandes der Deutsch-Französischen Hochschule, Villa Europa, Kohlweg 7, D-66123 Saarbrücken.

Auskunft erteilt Herr Generalsekretär Dr. Jochen Hellmann (Wahlleiter), Tel.: +49 (0) 681 938 12 103 oder per E-Mail: hellmann@dfh-ufa.org.