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Im Herbst 2022 machte eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Schlagzeilen. Das oberste deutsche Arbeitsgericht entschied in seinem Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), dass eine Pflicht der Arbeitgeber zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung bestehe. Was bedeutet dies für Professorinnen und Professoren?
Dr. Vanessa Adam ist Rechtsanwältin, Justitiarin im Deutschen Hochschulverband und Landesgeschäftsführerin Mecklenburg-Vorpommern.
Quellen:
Endlos befristet? Aktuelles zum Befristungsrecht wissenschaftlicher und...
Dr. Vanessa AdamReform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes - Neue Regeln für die...
Dr. Vanessa AdamDivers ausgestaltet - Berufungsverhandlungen an privaten Hochschulen
Dr. Vanessa Adam