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Die Corona-Krise hat den digitalen Lernplattformen eine neue Blütezeit verschafft. Hochschulen bauen ihre digitalen Lernmanagementsysteme mit Hochdruck aus. Die Flexibilität und Kreativität der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bei der Erstellung alternativer Lehrkonzepte verdient vielerorts größte Anerkennung. Doch wo liegt die Grenze des rechtlich Einforderbaren? Können Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zu digitaler Lehre verpflichtet werden?
Prof. Dr. iur. Michael Hartmer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes.
Dr. iur. Yvonne Dorf ist Rechtsanwältin und stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Hochschulverbandes.