Kontakt: | Bewerbung@hbk-bs.de | ||
Ort: | 38118 Braunschweig | ||
Web: | https://www.hbk-bs.de/aktuell/stellenausschreibungen/ | Bewerbungsfrist: | 22.12.21 |
An der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
Referentin/Referenten (m/w/d) für Berufungsangelegenheiten
zu besetzen. Dienstort ist Braunschweig.
Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig/University of Art ist eine international orientierte, künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht. Mit etwa 1.000 Studierenden in den Studienbereichen Freie Kunst, Kunstpädagogik, Darstellendes Spiel, Design, Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften gehört die HBK Braunschweig zu den großen Kunsthochschulen in Deutschland.
Da Berufungen ein zentrales Instrument der strategischen Steuerung, Profilbildung und Qualitätssicherung einer Hochschule darstellen, bedarf es eines professionell organisierten Berufungsmanagements, welches den Prozess der strategischen Hochschulentwicklung begleitet. Zum Aufgabenspektrum, das als Stabstelle des Präsidiums wahrzunehmen ist, gehören insbesondere
Anforderungsprofil:
Die Bezahlung erfolgt je nach tatsächlicher Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 TV-L. Weitere Auskünfte erteilt Dr. Rainer Heuer über hvp@hbk-bs.de.
Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig fördert Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und tritt für Geschlechtergerechtigkeit und personelle Vielfalt ein.
Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte ausschließlich in digitaler Form (in einer zusammenhängenden Datei im PDF-Format), bis zum 22. Dezember 2021 ausschließlich per E-Mail an: Bewerbung@hbk-bs.de. Im Betreff geben Sie bitte „Stellenausschreibung Berufungsangelegenheiten“ an. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen in anderen Dateiformaten oder Links zu weiteren Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Zum Zwecke der Personalauswahl werden auf der Grundlage von § 88 NBG (Beamt*innen) bzw. auf der Grundlage von § 12 NDSG i.V.m. § 88 NBG (nicht beamtete Beschäftigte) personenbezogene Daten verarbeitet. Im Falle der Nichtauswahl werden die Bewerbungsunterlagen und sämtliche personenbezogenen Daten sechs Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet bzw. gelöscht. Detaillierte Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie hier: www.hbk-bs.de/aktuell/stellenausschreibungen