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Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend zum festen Bestandteil in Lehre und Prüfung an Hochschulen. KI kann als Lernpartner, als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin dienen. Sie kann professorale Aufgaben übernehmen, Lehrpläne konzipieren und sogar Prüfungsbewertungen vorschlagen. Bei ihrem Einsatz gilt es, unterschiedliche Risikosphären zu berücksichtigen. Einschätzungen aus rechtlicher Perspektive.
Prof. Dr. Rolf Schwartmann ist Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln und Privatdozent an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Quellen: