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Einige Länder sowie der Bund führen bei der Neuordnung der W-Besoldung Stufenmodelle beim Grundgehalt ein. Die gleichzeitige Anrechnung früherer Leistungsbezüge auf das neue, gestufte Grundgehalt führt zu widersinnigen Effekten, die auch verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.
Ein Beitrag von Professor Erik Gawel und Miquel Aguado
Quellen: