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Kern der Wissenschaftsfreiheit ist das „ergebnisoffene Abenteuer Wissenschaft“. Das Grundrecht schützt Grundlagenforschung ebenso wie anwendungsorientierte Forschung. Doch wird der Ruf nach Kontrolle von vielen Seiten stärker erhoben. Das aber wirft gravierende verfassungsrechtliche Fragen auf. Eine Analyse.
Quellen: