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Wenn der Ruf auf eine Professur erteilt ist, muss der Rufinhaber mit der Hochschule über die Ausstattung und die Besoldung der Professur verhandeln. Der mehrstufige Prozess beinhaltet unter anderem auch die Anfertigung eines schriftlichen Konzeptionspapiers, das bei der Berufungskommission eingereicht werden muss.
Quellen: