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Im Rahmen einer Systemakkreditierung wird überprüft, ob das Qualitätssicherungssystem einer Hochschule gewährleistet, dass definierte Qualifikationsziele in Studium und Lehre sowie Qualitätsstandards der Studiengänge erreicht werden können. Wird der Prozess erfolgreich abgeschlossen, entfällt die Pflcht zur externen Akkreditierung von Studiengängen, wenn diese bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung waren oder nach der Systemakkreditierung eingericht et wurden. Florian Fischer erläutert in dieser Präsentation das Verfahren der »Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA)« und zeigt dabei insbesondere, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Systemakkreditierung erfüllt sein müssen.
Quellen: