Sie sind hier
Kontakt: | - | ||
Ort: | - | ||
Web: | - | Bewerbungsfrist: | 27.07.12 |
An der Universität Erfurt ist zum 15.10.2012 vorbehaltlich des Vorschlags des Gleichstellungsbeirates und der Wahl durch den Senat die Funktion der
Stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten
Entgeltgruppe 13 TV-L (50 %)
durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin zunächst befristet zu besetzen.
Aufgabengebiet
Die Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte nimmt in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten bestimmte der in § 6 Abs. 4 ThürHG, § 10 Abs. 1 Grundordnung Universität Erfurt genannten Aufgaben in ständiger Stellvertretung wahr. Darüber hinaus führen Sie die allgemeinen Geschäfte des Gleichstellungsbüros einschließlich der Organisation von Veranstaltungen und der Teilnahme an Netzwerktreffen, beraten die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule in Gleichstellungsfragen und tragen maßgeblich zur Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Gleichstellung (z.B. Gleichstellungskonzept, Frauenförderplan, Gender in der Lehre) sowie deren kontinuierliche Evaluierung und Optimierung bei.
Anforderungen
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Universitätsstudium auf MA-Niveau in einer in das Profil der Universität passenden Fachrichtung, Promotion ist erwünscht
- Kenntnisse und Berufserfahrung im Bereich Hochschul-/Wissenschaftsmanagement (gerne auch entsprechende Zusatzqualifikationen)
- umfassende Kenntnisse im Bereich Gleichstellung/Frauenförderung
- gute Kenntnisse der Strukturen und Prozesse in einer Universität
- hohe kommunikative Kompetenzen (Gesprächskompetenz, Beratungskompetenz, Moderationskompetenz)
Die Amtszeit beträgt derzeit 2 Jahre, soll jedoch durch die noch durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu genehmigende neue Grundordnung der Universität auf 3 Jahre verlängert werden. Wiederwahl ist möglich. Das zugrundeliegende Beschäftigungsverhältnis, mit dem auch die Geschäftsführung des Gleichstellungsbüros verbunden ist, soll zunächst auf die Amtszeitdauer befristet für 2 bzw. 3 Jahre begründet werden und soll für den Fall der Wiederwahl nach Ablauf der ersten Amtszeit entfristet werden.
Gemäß § 6 Abs. 3 ThürHG muss die Funktion der Stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten mit einer Frau besetzt werden. Ergänzend gelten die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen nach § 84 Abs. 4 Thüringer Hochschulgesetz.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Fröbe (doreen.froebe@uni-erfurt.de) zur Verfügung.
Schwerbehinderte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der Einstellung.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 42/2012 bis zum 27.07.2012 an:
Universität Erfurt • Abteilung Personal und Recht • Postfach 90 02 21 • 99105 Erfurt
Aus Kostengründen bitten wir darum, die Unterlagen in Kopie zu übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden.
Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht durch die Universität Erfurt übernommen.
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
42_2012_Stellvertretende_Gleichstellungsbeauftragte.pdf
68.06 KB | 27.05.14 ( )
-
Keine Inhalte