Veranstalter: | Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts | ||
Ort: | Hotel Elephant, Richard-Wagner-Saal, Markt 19, 99423 Weimar | ||
Start: |
27.03.14
12:00
Uhr |
Ende: |
28.03.14
12:00
Uhr |
Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Februar 2012 die hessische W-Besoldung für verfassungswidrig erklärt. Von diesem Richterspruch sind auch die W-Besoldungsregelungen in den anderen Bundesländern betroffen. Bis Oktober 2013 sind in sechs Bundesländern und beim Bund die W-Besoldungen in Reaktion auf den Richterspruch aus Karlsruhe modifiziert worden. Ungeteilte Zufriedenheit hat sich allerdings bei den Betroffenen nicht eingestellt. Leistungsbezüge werden „konsumiert“, die Anpassungen der Grundgehälter sind heterogen und vielleicht noch nicht immer amtsangemessen. Für die Universitätsverwaltungen und auch die Universitätsleitungen in ihrer Funktion als Verhandlungspartner der „Konsumtionsopfer“ und der neu berufenen Professorinnen und Professoren gleichermaßen stellen sich ganz neue Herausforderungen.
Die offenen Fragen sind vielfältig: Schon heute ist klar, dass sich die Gerichte auch in der Zukunft mit der W-Besoldung befassen werden. Der Gedanke der so genannten „Konsumtion“ wird von vielen Experten als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft angesehen. Und zudem:
Diese und viele Fragen mehr wird das Seminar aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und auch zu beantworten versuchen.
Weitere Informationen unter: http://www.vfdiw.de/Veranstaltungsangebote/W-Besoldung/index_W-Besoldung.php
Anmeldungen können Sie bis zum 14.03.2014 unter
http://www.vfdiw.de/Veranstaltungsangebote/W-Besoldung/Anmeldung_W-Besoldung.php
vornehmen. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt; die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Sofern Sie innerhalb von einer Woche nach Erhalt der automatisch generierten Bestätigungsmail keine anderslautende Nachricht von uns erhalten, können Sie am Seminar teilnehmen.