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Die Neuregelungen zur W-Besoldung suchen für das Grundgehalt bei W2 (W3) durchweg Anschluss an A15 (A16). Bisher weitgehend unbemerkt kehren aber die Gesetzgeber dabei die bisherige Ämterrelation schlichtweg um – ein weiteres Verfassungsrechtsproblem.
Quellen:
Widersprüchlich und verfassungsrechtlich zweifelhaft. Zur Neuordnung...
Prof. Dr. Erik GawelW-Besoldung - Verfassungsrechtliche Probleme der Einmal-Konsumtion bei...
Prof. Dr. Erik GawelBesoldung nach W2 und A15 - Das Problem der umgekehrten Ämterrelation
Prof. Dr. Erik Gawel