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Die Plagiatsaffaire zu Guttenberg ist auch und besonders unter juristischen Gesichtspunkten von Interesse. Nach welcher Rechtsgrundlage kann eine Universität einen Doktorgrad aberkennen? Kann einem zu Recht Promovierten wegen eines späteren Fehlverhaltens im Privatleben der Titel aberkannt werden?
Quellen:
Zurück in die „Zukunft“ - Das neue Hochschulgesetz in Nordrhein-...
Professor Dr. Christian von CoellnHaftung und Handlungspflicht - Zur Sicherheitsverantwortung des...
Professor Dr. Christian von CoellnHochschulorganisation und individuelle Wissenschaftsfreiheit - Eine...
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