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Das Bundesverfasssungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. März 2016 entschieden, die Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen in Nordrhein-Westfalen als grundgesetzwidrig zurückzuweisen. Wie ist dieses Urteil rechtswissenschaftlich zu bewerten? Welche Folgen hat dies für die Akkreditierung und Qualitätssicherung an
deutschen Hochschulen?