
Die Wahl zur Präsidentin oder zum Rektor einer Hochschule wirft einige beamtenrechtliche Fragen auf. Inwieweit ist die Übernahme eines Leitungsamts mit versorgungsrechtlichen Risiken verbunden? Eine juristische Einordnung.
Dr. Martin Hellfeier, Rechtsanwalt, ist Justitiar im Deutschen Hochschulverband und DHV-Landesgeschäftsführer Hessen.
Zum Artikel "Worauf bei der Annahme eines Amts im Hochschul-Präsidium zu achten ist"
Quellen:| Kontakt: | Hochschule Koblenz - Büro der Kanzlerin, Sabine Lamberti | ||
| Ort: | 56075 Koblenz | ||
| Web: | - | Bewerbungsfrist: | 24.03.19 |
Die Hochschule Koblenz mit ihren Standorten in Koblenz, Remagen und Höhr-Grenzhausen bietet Lehre, Weiterbildung und angewandte Forschung mit einem umfangreichen Präsenz- und Fernstudienangebot in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Bauwesen, Sozialwissenschaften und Freie Kunst. Derzeit studieren an der Hochschule insgesamt mehr als 9.800 Studierende, die von 170 Professorinnen/Professoren und mehr als 400 Beschäftigten betreut werden.
Für die Abteilung Personalverwaltung und Personalentwicklung am Standort Koblenz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Planstelle zu besetzen für die
stellv. Referatsleitung
in der Personalabteilung mit Schwerpunkt Beamtenrecht (m/w/d)
bis Besoldungsgruppe A 11
Ihre Aufgaben:
Anforderungen:
Wir bieten:
Die Hochschule Koblenz gilt als vorbildliche Wissenschaftseinrichtung, die in ihrer Organisation für Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie eintritt. Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 24.03.2019 an die Hochschule Koblenz, Büro der Kanzlerin, Sabine Lamberti, Konrad-Zuse-Str. 1, 56075 Koblenz oder per Mail in einem pdf an lamberti@hs-koblenz.de .
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Die „Seniorprofessur“ ermöglicht es einer Universität, Professoren weiterhin aktiv in Forschung und Lehre einzubinden, obwohl sich der Hochschullehrer beamtenrechtlich bereits im Ruhestand befindet oder emeritiert ist. Die Modelle und die Phänomenologie der sogenannten Seniorprofessur sind außerordentlich disparat.
Quellen:Erschienen in duz – Deutsche Universitätszeitung vom 27.1.2012 (duz MAGAZIN 2/2012). Die W-Besoldung, nach der die Professoren seit dem Jahr 2005 bezahlt werden, steht in diesem Jahr vor einem Stresstest. Mitte Februar wird das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen, ob die Ehe zwischen den verbeamteten Forschern und dem Leistungstarif eine Zukunft hat. Ein Beitrag von Johann Osel.
Quellen: