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Eingestellt: 31.01.17 | Erstellt:
27.01.17
Der Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat das Landeshochschulgesetz für „unvereinbar“ mit der Wissenschaftsfreiheit erklärt. Professoren im Senat sollen künftig ihre Rektoren selbstbestimmt abwählen können. Doch das ist erst der Anfang. Weitere Klagen gegen das Gesetz sind anhängig. Und andere Länder formieren sich.
Von Andreas Clasen
Quellen:Erschienen in duz – Deutsche Universitätszeitung vom 27.01.2017 (duz MAGAZIN 1/2017)
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