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Eingestellt: 14.09.12 | Erstellt: 07.08.12 | Besuche: 2919
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Die Zukunft des Wissenschaftssystems und die Regeln des Grundgesetzes über Sach- und Finanzierungskompetenzen

Die in diesem Jahrzehnt auslaufenden Förderprogramme, vor allem die 2017 auslaufende Exzellenzinitiative, verlangen schon heute Überlegungen dazu, welche Konsequenzen für das Wissenschaftssystem sich daraus ergeben. Zum einen haben die Programme notwendig eine spezifische Bedeutung, die über die zeitbegrenzte Förderung hinausweist, zum anderen trifft vor allem die Exzellenzinitiative auf ein Hochschulsystem, dessen langjährige Unterfinanzierung nicht erlaubt, die dank der Zusatzmittel erkannten neuen Forschungsmöglichkeiten auch längerfristig hinreichend zu nutzen. Hinzu kommt, dass die für den Hochschulbereich primär zuständigen Länder ab 2020 einem noch rigoroseren Verschuldensverbot unterliegen als der Bund. Am 5. März 2012 erklärt die Bundesregierung, sie strebe eine Verfassungsänderung des bei der Föderalismusreform I besonders umstrittenen Art. 91b GG an. Statt „Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen“ soll nach dem Willen der Bundesregierung die Gemeinschaftsaufgabe nunmehr „Einrichtungen und Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen“ heißen.

Quellen:
Erschienen in: Wissenschaftspolitik im Dialog 2/2012 (Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften), online verfügbar unter http://www.bbaw.de/publikationen/wissenschaftspolitik_im_dialog
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