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Eingestellt: 07.03.18 | Erstellt:
01.03.18 | Besuche: 5108
Nach Ruferteilung muss vom Rufinhaber ein Besoldungsbrief für die Hochschulleitung angefertigt und die Besoldung im persönlichen Gespräch verhandelt werden. Jetzt gilt es, sich intensiv mit der W-Besoldung und den Vergütungsusancen der Hochschule zu beschäftigen.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 3/18
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1803_WIMO_Verhandlungen optimal führen_Preissler.pdf
101.08 KB | 07.03.18 ( )
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