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Eingestellt: 24.11.08 | Erstellt: 15.05.07 | Besuche: 2138
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Zentrales Hochschulwesen in einem Bundesstaat – das Beispiel Österreich

Die Föderalismusreform hat Deutschland in ein bildungs- und wissenschaftspolitisches Absurdistan verwandelt. Die deutschen Universitäten unterliegen 16 verschiedenen Hochschulgesetzen und haben den Bund als Förderer verloren. Der Preis für eine Föderalismusreform, die diese Bezeichnung ohnehin nicht verdient, weil sie die deutsche Kleinstaaterei unangetastet lässt, ist zu hoch. Auch Österreich hat mit der Novellierung des Universitätsgesetztes im Jahre 2002 die föderalen Verhältnissen und Zuständigkeiten im Hochschulbereich verändert. Eine wesentliche Neuerung stellt die Leistungsvereinbarung dar. Dieser zwischen den einzelnen Universitäten und dem Bund geschlossene Vertrag regelt die Finanzierung der Universitäten völlig neu. Die zentrale Bedeutung der Leistungsvereinbarung liegt darin, die Budgetzuteilung an die Universitäten als leistungsorientiertes Steuerungselement einzusetzen, zugleich aber die universitäre Autonomie zu wahren. Ob das österreichische Experiment eine Erfolgsgeschichte wird, steht allerdings dahin. Zu wünschen sei es ihm.

Quellen:
(= Beiträge zur Hochschulforschung, Heft 3, 29. Jahrgang, 2007)
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