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Eingestellt: 12.10.17 | Erstellt:
01.10.17
Die außerplanmäßige Professur kann im Regelfall verliehen werden, wenn Privatdozentinnen und Privatdozenten hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre vorzuweisen haben und eine bestimmte Zeit seit ihrer Habilitation verstrichen ist.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 10/17
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1710_WIMO_Die Verleihung der außerplanmäßigen Professur.pdf
75.61 KB | 12.10.17 ( )
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