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Eingestellt: 10.09.24 | Erstellt:
05.09.24 | Besuche: 236
Die Wahl zur Präsidentin oder zum Rektor einer Hochschule wirft einige beamtenrechtliche Fragen auf. Inwieweit ist die Übernahme eines Leitungsamts mit versorgungsrechtlichen Risiken verbunden? Eine juristische Einordnung.
Dr. Martin Hellfeier, Rechtsanwalt, ist Justitiar im Deutschen Hochschulverband und DHV-Landesgeschäftsführer Hessen.
Zum Artikel "Worauf bei der Annahme eines Amts im Hochschul-Präsidium zu achten ist"
Quellen:Erschienen in Forschung & Lehre 9-2024
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