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Eingestellt: 26.01.21 | Erstellt: 01.12.15 | Besuche: 1938
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Verbeamtung von Professorinnen und Professoren in Nordrhein-Westfalen

Fachhochschulen in NRW sind mit zahlreichen Anträgen auf  Verbeamtung konfrontiert. Antragsteller sind ProfessorInnen, die bereits in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis an diesen Hochschulen tätig sind. Die Hochschulgesetze in NRW sehen und sahen in der Vergangenheit vor, dass ProfessorInnen in ein Beamtenverhältnis berufen werden können. Über die Frage, ob dies der Regelfall sei und von der Verbeamtung der berufenen BewerberInnen nur bei Vorliegen sachlicher Gründe abgesehen werden dürfe, besteht ein jahrelanger und noch immer unentschiedener Streit.

Quellen:
NWVBl. 2015, 448