Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 08.12.16 | Erstellt:
01.12.16 | Besuche: 13558
Seit über zwei Jahrzehnten schwelt der Streit um die Zulässigkeit der Delegation von Arbeitsschutzpflichten auf Dekane und Professoren. Der Deutsche Hochschulverband hatte über drei Instanzen einen Musterprozess unterstützt. Nun hat der Streit durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23. Juni 2016 (Az. 2 C 18.15) einen ersten Schlusspunkt gefunden: Eine pauschal-generalisierende Pflichtenübertragung ist laut Gericht rechtswidrig, eine Delegation unter bestimmten Voraussetzungen allerdings zulässig. Die Hürden sind jedoch hoch.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 12/16
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
1612_WIMO_Delegation von Arbeitsschutzpflichten_ RADAU.pdf
289.49 KB | 08.12.16 ( )
-
Keine Inhalte
Gestärkter Senat - Das niedersächsische Stiftungshochschulmodell auf...
Dr.iur. Wiltrud Christine RadauDas Berufungsverfahren - Aktuelle Entwicklungen aus...
Dr.iur. Wiltrud Christine RadauDelegation von Arbeitsschutzpflichten auf Professoren? - Das Urteil des...
Dr.iur. Wiltrud Christine Radau