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Eingestellt: 15.01.14 | Erstellt:
03.01.14 | Besuche: 3681
Es wird allseits gewünscht, dass die Hochschulen untereinander, aber auch mit anderen Bildungseinrichtungen kooperieren. Eine neue Entwicklung dabei ist das sogenannte „Franchising“ von Studiengängen. Was hat es damit auf sich? Was bedeutet es aus rechtlicher Sicht?
Quellen:Ein Beitrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Sandberger. Erschienen in: Forschung und Lehre 1/2014
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forschung_und_lehre_1_2014_Sandberger.pdf
66.26 KB | 27.05.14 ( )
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