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Wenn ein/e WissenschaftlerIn zugleich in eine W 3- oder W 2-Professur an einer Hochschule und in eine Leitungs- oder Forschungsposition an einer [...] außerhochschulischen Forschungseinrichtung berufen wird, spricht man von einer "Gemeinsamen Berufung": Hochschule und außerhochschulische Forschungseinrichtung "teilen" sich eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler; beide partizipieren an der wissenschaftlichen Tätigkeit der Person bei Aufteilung der rechtlichen und finanziellen Lasten. [...] Das Instrument der Gemeinsamen Berufung ist von hoher wissenschafts- und innovations-politischer Bedeutung. Gemeinsame Berufungen ermöglichen in besonderer Weise eine Vernetzung der hochschulischen und der außerhochschulischen Forschung. Dies hat positive Effekte insbesondere auf die Steigerung der wissenschaftlichen Exzellenz der beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen, auf die Entwicklung regionaler Kompetenznetzwerke und Cluster sowie auf die Promotions- und Nachwuchsförderung. Gemeinsame Berufungen tragen damit auch unmittelbar zur Erreichung der Ziele des zwischen Bund, Ländern und Forschungseinrichtungen vereinbarten Pakts für Forschung und Innovation bei. [...]
Quellen:GWK-Heft 37. Online verfügbar unter http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-37-Gemeinsame-Berufungen.pdf
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GWK-Heft-37-Gemeinsame-Berufungen.pdf
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